Das Kirchliche Verwaltungsamt (KVA) ist eine kirchliche Einrichtung der evangelischen Kirchenkreise. Das KVA erledigt in Zusammenarbeit mit den Gemeindekirchenräten der Gemeinden alle anfallenden Verwaltungsaufgaben. Darunter fallen insbesondere folgenden Tätigkeiten:
- Bearbeitung der Haushalts- und Kassenangelegenheiten sowie des kirchlichen Meldewesens
- Verwaltung von Liegenschaften und Personal-, Miet- sowie Pachtangelegenheiten der
Kirchengemeinden
- Beratungsdienstleistungen in Wirtschafts- und Rechtsangelegenheiten der Kirchengemeinden
Das Kirchliche Verwaltungsamt Berlin Mitte-West als kirchliche Einrichtung der evangelischen Kirchenkreise Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg hat seit dem 01.08.24 das
neue Leitungsteam komplettiert:
Frau Dr. Adolf-Wright als erste Ansprechpartnerin für die Bereiche Personalwesen, Haushalt und Vermögen, Buchführung und Meldewesen, Kindertageseinrichtungen und kaufmännische Buchführung sowie Frau Ajna Nickau als Ansprechpartnerin für das Immobilienwerk mit seinen derzeitig bestehenden Bereichen Objektbewirtschaftung und der Bauabteilung. Insbesondere das Evang. Immobilenwerk als neu begründeter Teilbereich wird sich in den nächsten Monaten aktiv entwickeln und in Zusammenarbeit mit den Kirchenkreisen und den Gemeinden die zukünftige Ausrichtung bestimmen. Damit erfolgt die Umsetzung des Ergebnisses der AG Strategisches Immobilienmanagement der beiden Kirchenkreise.
Aufgrund der neuen Struktur mit zwei Vorständen, legt die Satzung des Ev. Kirchenkreisverbandes Berlin Mitte-West vom 05. Juni 2023, in Kraft ab dem 01.10.2023, in§ 5 (2) fest: „Besteht der Vorstand aus mehr als einer Person, gibt der Verwaltungsrat dem Vorstand eine Geschäftsordnung nebst einem Geschäftsverteilungsplan, der auch festlegt, bei wem der Vorsitz sowie die Stellvertretung liegen.“ Die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrats am 17.06.2024 stimmte ab und legte fest, dass Frau Dr. Adolf-Wright im Vorstand den Vorsitz und Frau Nickau die Stellvertretung übernimmt. Eine Geschäftsordnung wurde durch den Verwaltungsrat festgelegt.